AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Fahrzeugvermittlung, Fahrzeugsuche und Fahrzeughandel
Iva Automobile & Salzmann Motorhaus
Inhaber: Ivelina Salzmann
Inhaber: Daniel Salzmann
Telefon: +49 179 6145630 & +49 176 70041574
E-Mail: salzmannmotorhaus@gmail.com
Stand: 09.03.2026
§1 Geltungsbereich
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen Salzmann Motorhaus (nachfolgend „Vermittler“ oder „Händler“) und seinen Kunden.
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Kunde im Sinne dieser AGB kann sowohl Verbraucher (§13 BGB) als auch Unternehmer (§14 BGB) sein.
3. Diese AGB gelten insbesondere für folgende Leistungen:
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Vermittlung von Fahrzeugverkäufen
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Vermittlung von Fahrzeugkäufen
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Fahrzeugsuche im Kundenauftrag
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Fahrzeughandel im Eigenbestand
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Beratung im Zusammenhang mit Kauf oder Verkauf von Kraftfahrzeugen
§2 Vertragsgegenstand
Der Vermittler bietet folgende Dienstleistungen an:
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Vermittlung von Kaufverträgen zwischen Verkäufern und Käufern von Kraftfahrzeugen
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Suche nach Fahrzeugen im Auftrag eines Kunden
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Verkauf eigener Fahrzeuge aus dem Bestand des Vermittlers Beratung, Bewertung, Vermarktung und Präsentation von Fahrzeugen
§3 Vermittlung von Fahrzeugen
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Bei einer Fahrzeugvermittlung stellt der Vermittler lediglich den Kontakt zwischen Verkäufer und Käufer her.
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Der Kaufvertrag über das Fahrzeug kommt ausschließlich zwischen Käufer und Verkäufer zustande.
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Der Vermittler wird nicht Vertragspartei des Fahrzeugkaufvertrages, sofern das Fahrzeug nicht
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ausdrücklich aus seinem eigenen Bestand verkauft wird.
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Für die Erfüllung des Kaufvertrages (z. B. Zahlung, Übergabe, Gewährleistung) sind ausschließlich Käufer und Verkäufer verantwortlich.§4 Vermittlungsauftrag
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Ein Vermittlungsauftrag kann schriftlich, elektronisch oder mündlich erfolgen.
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Mit der Beauftragung erteilt der Auftraggeber dem Vermittler das Recht:
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das Fahrzeug zu bewerben
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Interessenten zu kontaktieren
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Verhandlungen zu führen
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Fahrzeugdaten zu veröffentlichen
§5 Provision / Vermittlungsvergütung
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Für eine erfolgreiche Vermittlung erhält der Vermittler eine Provision.
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Eine Vermittlung gilt als erfolgreich, wenn ein Kaufvertrag über das angebotene Fahrzeug abgeschlossen wird oder ein Interessent durch den Vermittler nachweislich vermittelt wurde.
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Die Höhe der Provision wird individuell vereinbart oder ergibt sich aus der schriftlichen Vereinbarung.
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Die Provision wird bei Abschluss des Kaufvertrages oder spätestens bei Fahrzeugübergabe fällig.
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Die Provision kann als fixer/prozentualer Betrag oder als Differenz zwischen Wunschpreis des Verkäufers und tatsächlichem Verkaufspreis vereinbart werden.
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Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist die Provision sofort nach erfolgreicher Vermittlung zahlbar oder wurde schon im finalen Überweisungsbetrag abgezogen und wird in Form einer Rechnung als Informationen per E-Mail oder postalisch übersendet.
§6 Fahrzeugsuche im Kundenauftrag
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Der Kunde kann den Vermittler beauftragen, ein bestimmtes Fahrzeug zu suchen.
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Der Vermittler verpflichtet sich, geeignete Fahrzeuge vorzuschlagen.
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Der Kunde ist nicht verpflichtet, ein vorgeschlagenes Fahrzeug zu kaufen.
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Sofern vereinbart, kann für die Fahrzeugsuche eine Servicepauschale oder eine Vermittlungsprovision anfallen.
§7 Nutzung von Fahrzeugunterlagen
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Der Auftraggeber gestattet dem Vermittler im Rahmen der Vermittlung die Nutzung folgender Dokumente:
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Zulassungsbescheinigung Teil I
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Zulassungsbescheinigung Teil II
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Fahrzeugdaten
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Serviceunterlagen• Fotos des Fahrzeugs
§8 Angaben zum Fahrzeug
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Alle Fahrzeugangaben beruhen auf Informationen des Verkäufers.
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Der Vermittler übernimmt keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder technische Beschaffenheit.
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Der Käufer ist verpflichtet, das Fahrzeug vor Kauf selbst zu prüfen.
§9 Haftung
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Der Vermittler haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
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Für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet der Vermittler nach den gesetzlichen Vorschriften.
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Der Vermittler haftet nicht für Mängel am Fahrzeug, falsche Angaben des Verkäufers oder Vertragsverletzungen zwischen Käufer und Verkäufer.
§10 Eigentum am Fahrzeug
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Der Vermittler wird grundsätzlich nicht Eigentümer des Fahrzeugs, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
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Eigentümer bleibt der Verkäufer bis zur vollständigen Bezahlung durch den Käufer.
§11 Zahlungsabwicklung
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Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt grundsätzlich direkt zwischen Käufer und Verkäufer.
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Der Vermittler kann nach Vereinbarung als Zahlungsabwickler auftreten.
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Provisionen des Vermittlers sind unabhängig vom Kaufpreis zu zahlen.
§12 Rücktritt / Stornierung
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Ein Vermittlungsauftrag kann jederzeit gekündigt werden.
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Wurde bereits ein Käufer vermittelt, bleibt der Anspruch auf Provision bestehen.
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Bei Rücktritt nach erfolgreicher Vermittlung kann der Vermittler Schadensersatz verlangen.
§13 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Durchführung der Geschäftsbeziehung verarbeitet und unter Beachtung der geltenden Datenschutzgesetze gespeichert.§14 Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand ist der Sitz des Vermittlers, sofern der Kunde Kaufmann ist.
§15 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen unberührt.
